Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen der DIMAX Int. GmbH

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen der DIMAX Int. GmbH

 1. ALLGEMEINES

1. Diese Liefer- und Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote und Verträge über Warenlieferungen und Leistungen und gelten ausschließlich für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Käufern. Sie gelten auch ohne ausdrückliche Vereinbarung für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir trotz entgegenstehender, abweichender oder ergänzender Geschäftsbedingungen des

Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Frühere Liefer- und Geschäftsbedingungen werden durch diese Bedingungen ersetzt, sofern nicht ausdrücklich eine andere schriftliche Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde.

 2. ANGEBOT

1. Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend, sofern sich aus dem Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt. Zur Annahme der Bestellungen haben wir ab Eingang der Bestellung zwei Wochen Zeit. Schweigen auf Angebote des Käufers stellt keine Annahme dar.

2. Der Liefervertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Wurde eine solche nicht erteilt, gilt unsere Lieferausführung bzw. der Lieferschein als Auftragsbestätigung. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, soweit sie für den Käufer zumutbar sind.

3. Die in unseren Katalogen, Prospekten, Preislisten oder Voranschlägen und sonstigen Unterlagen enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen etc. sowie die sich daraus ergebenden Maß- und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Gleiches gilt für Gebrauchs-, Beschaffenheits- und Haltbarkeitsangaben. Handelsübliche Toleranzen bleiben uns im Rahmen des für den Käufer Zumutbaren vorbehalten.

4. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Mustern, Prospekten, technischen Beschreibungen, Skizzen und Katalogen und anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums- und Urheberrechte ausdrücklich vor. Sie dürfen vom Käufer an Dritte nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht oder vervielfältigt werden und müssen uns, wenn das zugrundeliegende Liefergeschäft nicht zustande kommen sollte, auf unser Verlangen inklusive aller hiervon angefertigten

Kopien unverzüglich an uns zurückgegeben werden.

5. Nur von uns ausdrücklich dazu Bevollmächtigte sind berechtigt, dem Käufer mündliche Zusagen, gleich welcher Art, zu erteilen sowie rechtsgeschäftliche

Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen. Insbesondere unsere Reisenden, Handelsvertreter oder Beauftragten besitzen keine Abschlussvollmacht; mit ihnen

geschlossene Vereinbarungen werden erst nach unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.

6. Uns stehen die Rechte aus § 321 BGB zu, wenn sich nach Vertragsabschluss Tatsachen (insb. Zahlungsverzug bei früheren Lieferungen) erschließen, welche nach pflichtgemäßen unternehmerischen Ermessen darauf schließen lassen, dass unser

Anspruch auf Kaufpreiszahlung aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist. Zudem sind wir dazu berechtigt, Zahlung oder Sicherheitsleistung wegen aller Ansprüche aus sämtlich bestehenden Verträgen zu beanspruchen und bis zur

Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung die Erfüllung aller bestehenden Verträge zu verweigern.

7. Bei Zahlungsstopp, Zahlungsunfähigkeit, Beantragung eines Insolvenzverfahrens, Eröffnung eines Insolvenzverfahren, Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens, oder der Abweisung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse steht uns das Recht auf Kündigung des Vertrages zu.

 3. PREISE

1. Die Preise für die Lieferungen von uns lauten auf EURO und verstehen sich ab Werk zzgl. Fracht und Mehrwertsteuer.

2. Die Preise entsprechen der Kostenlage zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig, falls nicht anders angegeben.

2. Zahlungen durch Wechsel sind ausgeschlossen.

4.4 Der Käufer ist zur Ausübung der Aufrechnung nur wegen seiner unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen berechtigt. Eine

Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist durch den Käufer nur möglich, wenn sein unbestrittener oder rechtskräftiger Gegenanspruch auf demselben Rechtsverhältnis beruht.

5. LIEFER- UND LEISTUNGSVEREINBARUNGEN

1. Erfüllungsort ist unser Sitz.

2. Die Lieferfrist bestimmt sich, sofern nichts anderes vereinbart, nach den von uns getätigten Angaben. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung unserer

Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Fragen. Sofern wir den Käufer gegen Vorkasse beliefern, beginnt die angegebene Lieferfrist erst mit dem Eingang des Vorauskassebetrages. Kommt der

Käufer mit Leistungen uns gegenüber in Verzug, so verlängert sich unsere Lieferfrist um die Dauer dieses Verzugs.

3. Soweit wir nicht verpflichtet sind, den Liefergegenstand an einem vom Käufer bestimmten Ort zu bringen oder dort aufzustellen oder zu montieren, ist die Lieferfrist eingehalten, wenn der Liefergegenstand unser Werk bis zum Ablauf der Lieferfrist verlassen hat oder dem Käufer Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.

4. Nachträgliche Wünsche des Käufers nach Änderungen oder Ergänzungen verlängern unsere Lieferfrist.

5. Gleiches gilt bei Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt, wie Krieg oder Naturkatastrophen, wichtiger betrieblicher Belange und aufgrund unvorhergesehener Ereignisse, die sich unserer Einflussnahme entziehen verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Dies gilt insbesondere bei Betriebsstörungen durch

Arbeitskämpfe, Streik und Aussperrung, bei Betriebsstörungen in Zuliefererbetrieben,

Verzögerungen der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe, soweit diese rechtzeitig durch uns bestellt worden sind. Dauert die Störung mehr als 10 Wochen und ist sie nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Beginn und voraussichtliches Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Käufer unverzüglich nach deren Bekanntwerden mitteilen. Schadensersatzansprüche gegenüber uns sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Die in Ziffer 5.5 und in diesem Abschnitt aufgeführten Regelungen gelten für den Käufer entsprechend.

6. Wir können aus begründenden Anlass und im zumutbaren Umfang Teillieferungen vornehmen. Der Käufer wird von uns über etwaige Teillieferungen rechtzeitig informiert.

7. Die von uns vorgenommenen Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt nationaler oder internationaler Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts, Embargos oder sonstigen gesetzlichen Verbote.

6. GEFAHRÜBERGANG

1. Sofern wir nichts ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, gilt eine Lieferung

„ab Werk“. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.

2. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen zu lagern und als geliefert zu berechnen. Auf Verlangen des Käufers versichern wir die jeweilige Sendung in seinem Namen und auf seine Rechnung gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer-, und Wasserschäden. Eine entsprechende Vollmacht gilt mit Äußerung des Verlangens in vorgenanntem Sinne als erteilt.

7. WIDERRUFSRECHT

1. Käufer haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns DIMAX INT.GMBH Flinger Broich 203, 40235 Düsseldorf, Tel.: +4922036989990, E-Mail: info@dimaxgroup.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular unter 7.3 verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

2. Folgen des Widerrufs

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

3. Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: DIMAX INT.GMBH Flinger Broich 203, 40235 Düsseldorf, Tel.: +4922036989990, E-Mail: info@dimaxgroup.de

  •  Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*) /erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

 (*) Unzutreffendes streichen

8. EIGENTUMSVORBEHALT

1. Waren, die zu den Lieferungen gehören (nachfolgend als „Vorbehaltswaren“ bezeichnet), bleiben unser Eigentum, bis sämtliche unserer Forderungen gegen den Käufer aufgrund der Geschäftsbeziehung erfüllt sind.

2. Für die Dauer des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer die Vorbehaltswaren nicht verpfänden oder als Sicherheit verwenden.

3. Dem Käufer ist es ausschließlich im ordentlichen Geschäftsverkehr gestattet, die Vorbehaltswaren weiterzuverkaufen. Die Erlaubnis zur Weiterveräußerung wird nur unter der Bedingung erteilt, dass der Käufer bereits jetzt wirksam alle Ansprüche gegenüber dem Erwerber aufgrund des Weiterverkaufs der Vorbehaltswaren mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an uns abtritt. Wir nehmen bereits jetzt die Abtretung an. Auch nach der Abtretung ist der Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs weiterhin berechtigt, den Anspruch geltend zu machen. Falls der Käufer den Anspruch geltend macht, ist er verpflichtet, diesen von allen Geldern oder Vermögenswerten des Käufers und Dritter getrennt zu halten. Dies hat keinerlei Einfluss auf unser Recht, den Anspruch selbst geltend zu machen. Wir machen jedoch keinerlei Ansprüche geltend, solange der Käufer seinen finanziellen Verpflichtungen aus eingezogenen Einnahmen nachkommt, Zahlungen nicht aufschiebt bzw. nicht mit Zahlungen in Verzug ist und kein Antrag für die Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt wurde oder Zahlungen gestoppt wurden. Auf unser Verlangen hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen und diese Abtretung anzuzeigen. Wir sind ermächtigt, den Schuldnern diese Abtretung selbst anzuzeigen. Bis zu dem Zeitpunkt, in dem das Eigentum an den Vorbehaltswaren auf den Erwerber übergeht, hält der Käufer die Vorbehaltswaren als Treuhänder und sorgt dafür, dass die Waren ordnungsgemäß gelagert, geschützt und versichert sind.

4. Nach dem Rücktritt vom Vertrag besitzen wir die uneingeschränkte Befugnis, die Vorbehaltswaren ganz oder teilweise zurückzunehmen, zu verkaufen oder anderweitig damit zu verfahren bzw. darüber zu verfügen, und der Käufer ist verpflichtet, diese herauszugeben. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Käufer hinsichtlich der Vorbehaltswaren auch weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass die Waren ordnungsgemäß gelagert, geschützt und versichert sind.

5. Der Käufer hat uns sofort über jede Beschlagnahme, Pfändung, Besitznahme oder sonstige Eingriffe Dritter zu informieren, damit wir eine Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO erheben können. Kommt der Käufer diesem Erfordernis nicht nach, haftet er für alle verursachten Schäden.

6. Lässt das Recht, in dessen Geltungsbereich sich der Liefergegenstand befindet, den Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet es aber den Vorbehalt ähnlicher Rechte an der

Vorbehaltsware, so gelten diese ähnlichen Rechte zwischen Käufer und uns als vereinbart. An Maßnahmen, welche wir zum Schutze unseres Eigentums oder ähnlichen Sicherungsrechten an der Vorbehaltsware vornehmen wollen, ist der Käufer verpflichtet mitzuwirken.

 9. GEWÄHRLEISTUNG, PFLICHTEN DES KÄUFERS BEI MÄNGELANZEIGE DURCH SEINE KÄUFER, AUFWENDUNGSERSATZ, HAFTUNG

1. Gewährleistungsansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Dies gilt auch dann, wenn der Käufer den Liefergegenstand weiterveräußert. Bei offensichtlicher

Mangelhaftigkeit oder Unvollständigkeit der Ware sind uns die Beanstandungen unverzüglich gem.§ 377 HGB nach Ankunft der Leistung am Bestimmungsort schriftlich unter genauer Bezeichnung des Fehlers und der Rechnungsnummer anzuzeigen. Auf unsere Aufforderung sind Belege, Muster, Packzettel und/oder die fehlerhafte Ware für eine entsprechende Überprüfung an uns zurückzusenden. Ansprüche des Käufers wegen Mangelhaftigkeit oder Unvollständigkeit der Leistung sind ausgeschlossen, wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Versteckte Sachmängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung gerügt werden. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme ist die Rüge von Mängeln, die bei der Abnahme hätten festgestellt werden können, ausgeschlossen.

2. -1 Sollte die Ware Mängel aufweisen, können wir nach unserer Wahl als Nacherfüllung die Mängel beseitigen oder mangelfreien Ersatz leisten. Die Lieferung einer Ersatzsache im Rahmen der Nacherfüllung gilt nicht als Anerkenntnis eines

Anspruchs des Käufers hierauf. Bei Sachen, die ohne unverhältnismäßigen Aufwand an uns zu senden sind, findet die Mängelbeseitigung an dem von uns genannten Sitz statt. Der Käufer wird die Sache ordnungsgemäß verpacken und einschließlich notwendigem Zubehör liefern. Befindet sich die Sache nicht am Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs, so trägt der Käufer die hieraus entstandenen Mehrkosten – insbesondere Reise- und Transportkosten.

3. Zur Vornahme aller notwendigen Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Käufer uns nach Verständigung mit uns die dafür erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Bis zum Abschluss unserer Überprüfung der fehlerhaften Ware, ist es dem Käufer untersagt über die beanstandete Ware zu verfügen. Wünscht der Käufer die für uns mit

zusätzlichen Kosten verbundene Eilentsendung eines Technikers oder die Durchführung von Arbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit, hat er die dadurch anfallenden Mehrkosten (z.B. Überstundenzuschläge, längere Anfahrtswege etc.) zu tragen.

4. Im Rahmen der Nacherfüllung ersetzte Teile werden unser Eigentum. Für Ersatzteile haften wir nur nach den vorliegenden Liefer- und Verkaufsbedingungen.

5. Die Haftung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung wird nur dann von uns übernommen, falls dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Im Übrigen trägt das Eignungs- und Verwendungsrisiko ausschließlich der Käufer, sofern der Liefergegenstand mangelfrei ist. Der Käufer ist verpflichtet, die Einhaltung von technischen Rahmenbedingungen, die in der Dokumentation und/oder in den ergänzenden Unterlagen vorgegeben sind, sicherzustellen. Eine davon abweichende Nutzung ist untersagt. Der Käufer hat diese und ggf. sonstige, durch den Verkäufer vorgegebene Verwendungsbeschränkungen auch seinen Abnehmern aufzuerlegen.

6. Für gebrauchte Liefergegenstände sind Mängelansprüche grundsätzlich und vollumfänglich ausgeschlossen, es sei denn, eine Mängelhaftung wurde ausdrücklich und schriftlich vereinbart.

7. Insbesondere für die natürliche Abnutzung bzw. Verschleiß des Liefergegenstandes, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, Veränderung, Montage oder Bedienung sowie fehlerhafte Beratung oder Einweisung durch den Käufer oder Dritte, übermäßige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, ungeeigneten Aufstellort, insbesondere

Aufstellgrund, fehlende Stabilität oder ungeeignete Sicherung der Stromversorgung, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, Witterungs- und anderer Natureinflüsse, bleibt der Käufer allein verantwortlich.

8. Bei Verbrauchsmaterialien sind bei der Entdeckung eines Mangels die Materialien unverzüglich im Zustand der Entdeckung des Mangels zu separieren und zur Überprüfung durch uns bereitzuhalten. Ansonsten gelten sie im gelieferten Zustand ohne weitere Haftung unsererseits als genehmigt.

9. Der Käufer hat uns unverzüglich über jede Mängelanzeige seines Käufers in Bezug auf unsere Leistungen zu informieren. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, hat er keine Mängelansprüche gegen uns. Der Käufer hat zudem Beweise in geeigneter Form zu sichern und uns auf Verlangen Gelegenheit zur Überprüfung zu geben.

10. Nicht von uns autorisierte Werbeaussagen des Käufers gegenüber seinen Käufern oder in seinen Werbematerialien begründen keine Mängelansprüche gegen uns.

11. Sendet uns der Käufer den Liefergegenstand zur Mängelbeseitigung zu und stellen wir fest, dass die Mängelanzeige unberechtigt ist und Gewährleistungsansprüche nicht bestehen, hat der Käufer uns die entstandenen Kosten zu ersetzen, wenn der Käufer nicht erkannt hat, dass die Ursache für die von ihm beanstandete Erscheinung in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt.

12. Auf Schadensersatz haften wir in Fällen der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haften wir nur im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (d.h. durch Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren

Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine

Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden.

13. Ist der Käufer berechtigt, Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, so muss er auf unser Verlangen binnen angemessener Frist erklären, ob und wie er von diesen Rechten Gebrauch machen wird. Erklärt er sich nicht fristgerecht oder besteht er auf der Leistung, ist er zur Ausübung dieser Rechte erst nach fruchtlosem Ablauf einer weiteren angemessenen Nachfrist berechtigt.

14. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den vorstehenden Absätzen der Ziffer 9 vorgesehen, ist, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden (bei der Anwendung deutschen Rechts im Sinne von § 823 BGB). Diese Begrenzung gilt auch, soweit der Käufer anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung ersatzlose Aufwendungen verlangt. Eine weitergehende Haftung wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels bleibt unberührt.

15. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für eine Verletzung der Produktbeobachtungspflicht. Die normale Lebensdauer der von uns gelieferten Produkte bestimmt sich dabei nach den in der Dokumentation und/oder in den ergänzenden Unterlagen getätigten Angaben.

10. RECHTSWAHL, ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

1. Für alle sich aus Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden

Streitigkeiten ist grundsätzlich ausschließlicher Gerichtsstand das für unseren Firmensitz örtlich zuständige Gericht, soweit das Gesetz nicht zwingend einen abweichenden ausschließlichen Gerichtsstand vorschreibt. Wir sind aber nach unserer Wahl auch berechtigt, den Käufer an dessen Sitz zu verklagen.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts wird hiermit ausgeschlossen.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Liefer- und Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, werden die übrigen Regelungen des Vertrages oder dieser Liefer- und Geschäftsbedingungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll dann durch eine wirksame ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Zweck demjenigen der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt entsprechend auch für Regelungslücken.